Eppelheim Naturkindergarten

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:30 bis 13:30 Uhr
Plätze 20
Alter 3 bis 6 Jahre
Standort Schwetzinger Straße 31, 69214 Eppelheim
Rettungspunkt 49.3979705, 8.6202720
Kontakt E-Mail: naturkindergarten.eppelheim@postillion.org, Mobil: (0176) 12013-954
Leitung Marij Euler (Erzieherin)
Team Max Albring (Erzieher)
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Konzeption als pdf-Dokument
Gewaltschutzkonzept als pdf-Dokument
Schließ­tage 2024: 19 Tage
26. April, 29. bis 30. April, 27. bis 31. Mai, 24. bis 26. Juli, 28. bis 31. Oktober, 04. November, 20. Dezember, 23. Dezember, 27. bis 30. Dezember
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien. Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen. Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
pädagogisches Konzept Die Kinder verbringen ihren Alltag ganzjährig in der Natur. Pädagogische Angebote, gemeinsame Mahlzeiten, das Freispiel und weitere Aktionen finden im Freien statt. Bei schlechten Wetterverhältnissen steht ein Bauwagen bzw. eine Hütte und bei Sturm eine Notunterkunft zur Verfügung.
Besonderheit Zufahrt über Brahmsstraße
Anmeldung nutzen Sie bitte unser Onlinesystem
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Katrin Bender, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-75, Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 13:30 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.