Rauenberg Krippe Dambach-la-Ville-Straße

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:30 bis 15:00 Uhr
Montag bis Freitag 07:30 bis 16:30 Uhr
Plätze 20
Alter 0 bis 3 Jahre
Standort Dambach-la-Ville-Straße 4/1, 69231 Rauenberg
Kontakt E-Mail: krippe.rauenberg@postillion.org, Telefon: (06222) 3879129
Leitung Yvonne Blum (Diplom-Sozialpädagogin (FH))
Team Julian Fleckenstein (Ergotherapeut), Giuliana Giovane (Erzieherin in Ausbildung), Nicole Hahn (Kinderpflegerin), Sabine Linder (Erzieherin), Vanessa Ueberle
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Konzeption als pdf-Dokument
Gewaltschutzkonzept als pdf-Dokument
Schließ­tage 2024: 22 Tage
12. Februar, 26. April, 29. bis 30. April, 31. Mai, 25. bis 26. Juli, 12. bis 23. August, 02. September, 04. Oktober, 23. bis 30. Dezember
2025: 22 Tage
02. bis 03. Januar, 03. März, 20. bis 21. März, 02. Mai, 05. Mai, 31. Juli bis 01. August, 11. bis 22. August, 12. September, 29. bis 30. Dezember
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien. Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen. Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Anmeldung Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Zentrale Vormerksystem der Stadt Rauenberg.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Katharina Pelz, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-74, Montag bis Freitag 08:30 bis 14:30 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.