Ketsch Schulbetreuung Wald

Buchbare Module: Ketsch Flexible Nachmittagsbetreuung Wald
    Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr
Alter Grundschulkinder (Klasse 1-4)
Standort Im Bruch 6, 68775 Ketsch
Kontakt E-Mail: schulbetreuung.ketsch.wald@postillion.org
Team Das Team wird am Tag der Eröffnung angezeigt.
Schließ­tage Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträge ab 01.01.2025als pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien. Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen. Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam.
Besonderheit Betreuung der Erstklässler_innen in der ersten Schulwoche:
Alle Erstklässler_innen, die zum 1. September für die Kernzeit oder Flexible Nachmittagsbetreuung in unseren Einrichtungen in Ketsch angemeldet und bestätigt werden, können ab dem ersten Schultag zu den gebuchten Zeiten an der Betreuung teilnehmen. Da diese Kinder zu jenem Zeitpunkt noch nicht eingeschult sind, werden sie in der ersten Schulwoche zusätzlich im Zeitraum von 08:45 bis 12:00 Uhr von unserem Team betreut. Wünschen Sie keine Teilnahme an der Betreuung der Erstklässler_innen in der ersten Schulwoche, so melden Sie Ihr Kind bitte zum 16. September an.
Ein weiteres Teammitglied ist unser Vierbeiner Hector!
Anmeldung nutzen Sie bitte unser Onlinesystem
Für Rückfragen: E-Mail: schulbetreuung@postillion.org, Internet: www.postillion.org
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.