Ladenburg Kindergarten Wiesenstraße

Betreuungs­zeiten Montag bis Freitag 07:00 bis 14:00 Uhr
Montag bis Freitag 07:00 bis 16:30 Uhr
Plätze 65
Alter 3 bis 6 Jahre
Standort Wiesenstraße 36, 68526 Ladenburg
Kontakt E-Mail: kindergarten.ladenburg@postillion.org, Telefon: (06203) 1079119
Leitung Kerstin Engelhardt (Erzieherin)
Team Christopher Hansen (FSJ), Jannick Klann (Erzieher in Ausbildung), Nadine Mehl (Erzieherin), Alexandra Moll (Master Soziale Arbeit), Dionisa Redjepi (Erzieherin), Dirk Rößler (Kinderpfleger), Katharina Schork (Erzieherin), Laura Mariana Soares Schmidt (Hauswirtschaftskraft), Fatima Spahic (Erzieherin im Anerkennungsjahr), Dominik Spreuer (Erzieher)
Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt.
Schließ­tage 2024: 8 Tage
04. Oktober, 28. bis 31. Oktober, 23. bis 30. Dezember
2025: 22 Tage
02. bis 03. Januar, 07. März, 20. bis 21. März, 02. Mai, 05. Mai, 10. bis 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 12. September, 22. bis 30. Dezember
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen und für die Selbsteinschätzung für einen Ganztagesplatz im Kindergarten verwenden Sie bitte folgendes Formular. Ohne Nachweis über die Selbsteinschätzung wird grundsätzlich der Höchstbeitrag fällig. Dies gilt auch für Kinder die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind.
Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauf folgenden Monats wirksam.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Anmeldung Um sich anzumelden, nutzen Sie bitte das Zentrale Vormerksystem der Stadt Ladenburg.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sach­bearbeitung Zentrale Anmeldestelle Dina Lindner, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-73, Montag bis Donnerstag 07:30 bis 13:45 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.