(bitte nur ausfüllen, wenn eine Geschwisterkindermäßigung beantragt werden soll)
Die Ermäßigung muss selbständig und unaufgefordert beantragt werden Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam. Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich.
Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien. Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge. Sobald ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss eine Mitteilung an den Träger erfolgen.
Die im Folgenden genannten Personen leben in meinem Haushalt (mit Hauptwohnsitz) und sind einwohnermelderechtlich gemeldet.
Kind 2 [+]
Kind 3 [+]
Kind 4 [+]
Kind 5 [+]
Die Stadt Ladenburg gewährt für alleinerziehende Eltern eine Ermäßigung.
Alleinerziehend: Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben.
(bitte nur ausfüllen, wenn ein Ganztagesplatz in Anspruch genommen wird)
Die Träger der genannten Betreuungseinrichtungen erheben für einen Ganztagesplatz ein nach dem Einkommen gestaffeltes Benutzungsentgelt, dessen Höhe sich nach der Benutzungsentgelttabelle in der jeweils gültigen Fassung richtet. Das für die Einordnung in der Benutzungsentgelttabelle maßgebliche Einkommen wird durch Selbsteinschätzung der Sorgeberechtigten ermittelt. Wird das Formular zur Selbsteinschätzung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam.
Abgezogen werden kann – ab dem zweiten im Haushalt lebenden Kind, das ohne eigenes Einkommen ist – ein Freibetrag in Höhe des Kindergeldes für ein Kind.
Für die Einstufung sind folgende Grenzen des anrechenbaren Einkommens maßgebend.
Bitte wählen Sie die für Sie maßgebende Einkommensstufe an. Werden keine Angaben gemacht, wird das Entgelt der Stufe 6 erhoben.
Dieses Formular dient der Selbsteinschätzung zu den Familieneinkommensverhältnissen und der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen.
Die oben genannten Personen leben in meinem Haushalt (mit Hauptwohnsitz) und sind einwohnermelderechtlich gemeldet.