Antrag Ladenburg

Bei Veränderungen in Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, die eine Änderung der Einstufung zur Folge haben, bitten wir Sie uns unverzüglich zu benachrichtigen.

Angaben zum Kind:

Antragsteller/in / Haushaltsvorstand:

Haushaltsadresse:

Einrichtung:

Geschwisterkindermäßigung beantragen

(bitte nur ausfüllen, wenn eine Geschwisterkindermäßigung beantragt werden soll)

Die Ermäßigung muss selbständig und unaufgefordert beantragt werden Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam. Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich.

Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien. Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge. Sobald ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss eine Mitteilung an den Träger erfolgen.

Personen unter 18 Jahren:

Die im Folgenden genannten Personen leben in meinem Haushalt (mit Hauptwohnsitz) und sind einwohnermelderechtlich gemeldet.

Kind 2 [+]

Kind 3 [+]

Kind 4 [+]

Kind 5 [+]

Ermäßigung für Alleinerziehende beantragen

Die Stadt Ladenburg gewährt für alleinerziehende Eltern eine Ermäßigung.

Alleinerziehend: Mütter oder Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. -partner mit mindestens einem ledigen Kind unter 18 Jahren in einem Haushalt zusammenleben.


Selbsteinschätzung für einen Ganztagesplatz im Kindergarten

(bitte nur ausfüllen, wenn ein Ganztagesplatz in Anspruch genommen wird)

Allgemeine Informationen:

Die Träger der genannten Betreuungseinrichtungen erheben für einen Ganztagesplatz ein nach dem Einkommen gestaffeltes Benutzungsentgelt, dessen Höhe sich nach der Benutzungsentgelttabelle in der jeweils gültigen Fassung richtet. Das für die Einordnung in der Benutzungsentgelttabelle maßgebliche Einkommen wird durch Selbsteinschätzung der Sorgeberechtigten ermittelt. Wird das Formular zur Selbsteinschätzung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam.

Zu dem anrechenbaren monatlichen Einkommen zählen:
  • Bruttojahreseinkommen (inkl. Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld) der Personen der Haushaltsgemeinschaft, in der das Kind lebt, auch wenn sie nicht verheiratet sind, aufgeteilt auf 12 Monate.
  • Krankengeld, Arbeitslosengeld I und II, Aufstockungsleistungen des Arbeitsamtes, Ehegattenunterhalt/Unterhaltsvorschuss (Kindesunterhalt ist davon ausgenommen), Sozialleistungen für dauernd Erwerbsunfähige oder Bezieher von Altersrenten SGB XII, BAFÖG, Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Renten.
  • Jahreseinkommen aus Zinsen und sonstigen Kapitalerträgen, sonstige Einkünfte aufgeteilt auf 12 Monate.

Abgezogen werden kann – ab dem zweiten im Haushalt lebenden Kind, das ohne eigenes Einkommen ist – ein Freibetrag in Höhe des Kindergeldes für ein Kind.

Für die Einstufung sind folgende Grenzen des anrechenbaren Einkommens maßgebend.


Bitte wählen Sie die für Sie maßgebende Einkommensstufe an. Werden keine Angaben gemacht, wird das Entgelt der Stufe 6 erhoben.

Bestätigung:

Wir weisen darauf hin, dass die Stadt Ladenburg im Einzelfall die Angaben überprüfen kann.

Dieses Formular dient der Selbsteinschätzung zu den Familieneinkommensverhältnissen und der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen.

Die oben genannten Personen leben in meinem Haushalt (mit Hauptwohnsitz) und sind einwohnermelderechtlich gemeldet.





Falls Sie bis Ende des Monats keine Bestätigung des Eingangs per E-Mail erhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die zentrale Anmeldestelle des Postillion e.V.