Schließtage

Vorgehen für das Festlegen der Schließtage (Stand 08_2023)

Der Postillion e. V. hat in den meisten Einrichtungen wenige Schließtage, in der Regel 22 Tage. Diese umfassen alle tatsächlich geschlossenen Tage (außer Samstage, Sonntage und Feiertage). Der 24. und 31. Dezember sind nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes arbeitsbefreit und sind daher wie ein Feiertag zu behandeln. In einigen Einrichtungen haben wir lokal abweichende Regelungen. Dies vorwiegend in Kommunen, in denen in allen Einrichtungen einheitliche Schließtage gelten.

Die Anzahl von 22 Schließtage stellt für die meisten Eltern kein Problem dar, da sie mit dem Urlaubsanspruch abzudecken sind. Gleichwohl kennen wir das Problem der Addition unterschiedlicher Schließtage, wenn Geschwisterkinder in unterschiedliche Einrichtungen gehen. Die Festlegung der Schließtage ist ein nicht ganz einfaches Vorhaben, da hier berechtigte Interessen von Eltern und Mitarbeiter:innen der Kindertageseinrichtungen aufeinander treffen. In der Regel stehen hinter den Mitarbeitenden noch Partner:innen, die ebenfalls den Urlaub in ihren Betrieben regeln müssen.

In der Forderung zur Bildung von Elternbeiräten des Landes Baden-Württemberg ist festgelegt, dass bei der Festlegung der Schließtage der Elternbeirat anzuhören ist. Dieses Papier möchte dieses Recht der Anhörung beim Postillion e. V. konkretisieren. Die Festlegung der Schließtage geht nach folgendem Zeitplan vor, wobei die genannten Monate sich immer auf das Vorjahr beziehen.

Februar

Der Postillion e. V. (Vorstand) legt seine fünf einrichtungsübergreifenden, internen Schließtage fest. Dies sind zwei Schließtage für die Leitungsklausur, zwei für die internen Fortbildungen und einen Tag, an dem alle erforderlichen Belehrungen (Brandschutz, Infektionsschutz, Datenschutz, Kinderschutz, Lebensmittelhygiene) für die Mitarbeitenden durchgeführt werden.

Die Leitungsklausur ist eine Fortbildung und Tagung für alle Einrichtungsleitungen innerhalb des Vereins. Sie dient dem Austausch und der Vernetzung der Leitungen untereinander. Sie erhalten u.a. Schulungen für ihre Leitungsposition. Die Leitungsklausur ist auch ein Organ der Mitbestimmung, weil hier vereinsübergreifend Entscheidungen getroffen werden.

In einzelnen Einrichtungen kann es sein, dass während der Leitungsklausur keine Schließtage sind. Die Klausur findet bewusst nicht in Ferienzeiten statt, da wir sonst für unsere eigenen Mitarbeiter:innen diese Zeit als möglichen Familienurlaub blockieren. Zusätzlich wird der Termin der Leitungsklausur auch dazu genutzt, dass die Mitarbeitenden die notwendigen Erste-Hilfe-Kurse absolvieren.

Hinzu kommen zwei Fortbildungstage pro Jahr für alle Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen. Wir stellen ein umfangreiches Fortbildungsprogramm für die komplette Abteilung zusammen - dies macht es erforderlich, dass alle Einrichtungen geschlossen sind..

März bis April

Diese Phase wird genutzt, um lokale Abstimmungen, postillionintern und mit anderen Trägern, vorzunehmen. Hier prüfen vor allem die Einrichtungsleitung, welche Geschwisterkinder sich in anderen Postillion-Einrichtungen befinden. Dies ist in jedem Jahr sehr unterschiedlich. Manchmal gibt es Geschwisterkinder in Krippe und Kindergarten auf die möglichst Rücksicht zu nehmen ist. Mitunter ist in manchen Orten auch vereinbart, dass sich die verschiedenen Träger bezüglich der Schließtage abstimmen müssen. Wir versuchen dann mit den anderen Trägern eine Übereinkunft zu treffen. In dieser Phase planen auch die Teams die noch verbleibenden Schließtage möglichst sinnvoll unter Einbezug der Brückentage und in Anlehnung an die Schulferien.

Nach der Abstimmung werden die „vorläufigen Schließtage“ in der Form in KiTaOn unter der Rubrik „Einrichtung“ eintragen. Der Träger bekommt somit erst einmal einen Gesamtüberblick, wer wann schließen möchte. Wenn der Prozess abgeschlossen ist, erhalten die Einrichtungsleitungen eine Mail über das weitere Vorgehen (Elternbeirat befragen, Info in den Newsletter usw.).

Mai bis Juni

Der Elternbeirat erhält die Schließtage des nächsten Jahres und wird hierzu nach den Vorschriften der Elternbeiratsverordnung angehört. Er kann Änderungswünsche äußern. Damit alle Eltern einbezogen werden und wiederum ihre möglichen Bedenken (vor allem Geschwister in anderen Einrichtungen) an den Elternbeirat übermitteln können, werden diese Schließtage über die monatliche KitaZeitung (Newsletter) bzw. das Elternportal allen Eltern zugestellt. Der Elternbeirat hat dann zwei Monate Zeit die Antworten zu bündeln und an die Einrichtungen weiterzugeben.

Juli

Sollte es keine Änderungswünsche vonseiten der Eltern geben, werden die Schließtage im Oktober veröffentlicht (KitaZeitung) und auf die Homepage des Postillion e. V. gestellt. Sollte es Bedenken oder Anregungen geben, wird der Elternbeirat mit der Einrichtungsleitung diese nochmals besprechen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Festlegung der Schließtage die Einrichtung des Postillion e. V. gegebenenfalls alleine beschließen kann, sollte es keine Einigung zwischen Elternbeirat und Postillion e. V. geben. Wir setzen hier natürlich auch auf den Austausch von Argumenten. Grundsätzlich müssen wir darauf achten, dass wir gerade in Zeiten des Fachkräftemangels aus unserer Sicht berechtigten Wünschen des Teams Vorrang geben bzw. den Betriebsablauf gewährleisten können.

Im Juli beginnt die erste Urlaubsgenehmigungsrunde. Zum einen müssen die restlichen Urlaubstage für das laufende Jahr beantragt werden zum anderen können bis zum 01.08. die ersten Urlaubsanträge für die Monate Januar bis April des Folgejahres gestellt werden. Diese werden dann zeitnah nach dem 01.08. bearbeitet.

November

Beginn der zweiten Urlaubsgenehmigungsrunde: von Anfang bis Ende November können die restlichen Urlaubsanträge gestellt werden. Es müssen mindestens ¾ des Jahresurlaubs beantragt werden – wer möchte kann auch schon den kompletten Jahresurlaub stellen, was empfohlen wird, um den gewünschten Urlaub möglichst genehmigt zu bekommen. Die Genehmigungen für die zweite Runde werden Anfang Dezember getätigt.

Diese Regelung für die Schließtage tritt ab dem Jahr 2024 in Kraft.