Wo werden Mitarbeiter_innen des Postillion e.V. beteiligt

Eine gute Mitarbeiterbeteiligung ist für die Arbeitszufriedenheit und damit auch die Arbeitsleistung von enormer Bedeutung, zumal wir in einem Arbeitsfeld arbeiten, das nur sehr eingeschränkt mit Direktiven arbeiten kann. Wir wissen aber, dass eine gute Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die Arbeit und für den Arbeitserfolg wichtig sind. Grundlage ist auch, dass Mitarbeiter_innen gut beteiligt sind. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter_innen ihre Beteiligungsrechte kennen. Dies ist auch der Besonderheit geschuldet, dass Mitarbeiter_innen Mitglied und damit Eigentümer_in des Vereins werden können und dadurch eine höhere Partizipationsmöglichkeit haben, wie dies z.B. durch das Betriebsverfassungsrecht gewährleistet ist.

Die Personalvertretung

Die Mitglieder der Personalvertreung werden von den Mitarbeiter_innen für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Alle Arbeitsbereiche werden durch eine oder zwei Personen vertreten - je nach Größe des Arbeitsbereichs. Die Personalvertretung hat folgende Aufgaben:
- Vertretung der Mitarbeiter_innen-Interessen und Verbindung zwischen Mitarbeiter_innen, den Vorgesetzten und dem Vorstand.
- Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmer_innen_Rechte bei allen Entscheidungen der Vorgesetzten und des Vorstands.
- Abluss der jährlichen Leistungsvereinbarung gem. TVöD §18a

Der Beirat

Der Beirat wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Ihm gehören stimmberechtigt kommunale Vertreter_innen, sowie beratend Vertreter_innen aus der Mitarbeiterschaft an. Diese haben die Aufgabe in dem viermal im Jahr tagenden Gremium, die Interessen der Mitarbeiter_innen, wie auch einen sozialpädagogischen, fachlichen Aspekt zu vertreten. Jede_r Mitarbeiter_in kann sich an den Beirat im Vorfeld einer Sitzung wenden. Der Beirat kann über Anträge zu einzelnen Problemen eine Beschlussfassung herbeiführen. Es ist aber auch möglich, sich bei dem Tagesordnungspunkt Fragezeit mit Ideen oder Kritik einbringen.

Mitarbeitergespräch

Das Mitarbeitergespräch dient der Auswertung der Arbeit. Es soll eine Rückmeldung zur Qualität der Arbeit geben und die Stelle insgesamt beschreiben. In einigen Arbeitsfeldern ersetzt es daher eine Stellenbeschreibung, indem jährlich gemeinsam Ziele für das nächste Jahr formuliert werden und die Stelle beschrieben wird. Das Mitarbeitergespräch findet jährlich statt und wird in der Regel vom direkten Vorgesetzten geführt. Jede Leitung kann in KiTaOn das Datum des letzten Mitarbeitergesprächs aller Teammitglieder nachvollziehen.

Leitungsrunden

Der Postillion e.V. ist sehr dezentral organisiert. Die Team- und Einrichtungsleitungen haben die Aufgabe, den Verein jeweils vor Ort in der Einrichtung zu repräsentieren. Daher setzen wir sehr viel auf den Einbezug der Leitungen. Es gibt in jedem Arbeitsfeld regelmäßige Treffen der Leitungen, bei denen für die Abteilung notwendige Entscheidungen kollegial gefällt werden. Insbesondere in Fragen der Konzeption, sofern nicht der Vorstand zuständig ist. In der Abteilung Jugend wird gerade ein Leitungskollektiv erprobt, in welchem drei Leitungen die Leitung der Abteilung gemeinsam wahrnehmen und Entscheidungen (bis auf einige wenige definierte) in Eigenverantwortung vornehmen.

Ferner gibt es noch die Leitungsklausur, bei der alle Leitungen einmal jährlich zusammenkommen. Diese hat sowohl Fortbildungs- als auch Partizipationscharakter. Auch hier werden Entscheidungen gemeinsam getroffen.

Direkte Partizipation

Jede_r Mitarbeiter_in hat die Möglichkeit, sich bei einem Vorstandsmitglied einen Termin geben zu lassen, um Probleme einzeln zu besprechen.

Transparenz

Grundlage einer jeden Beteiligung ist ein transparentes Vorgehen. Die Mitarbeiter_innen müssen alle nötigen Informationen erhalten, um überhaupt eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Hier gibt es innerhalb des Vereins folgende Verfahren:

  1. Wichtige Informationen werden auf der KiTaOn-Startseite veröffentlicht.
  2. Die Sitzungseinladungen des Beirats mit den ausführlichen Sitzungsvorlagen werden auf der KiTaOn-Startseite angekündigt. Damit haben alle die gleichen Informationen wie ein Beiratsmitglied zur Verfügung und können ggf. im Vorfeld der Sitzung auf den Beirat oder den Vorstand zugehen, wenn er oder sie sich einbringen möchte.
  3. Alle innerhalb des Vereins geltenden Regeln sind im Intranet abgedruckt und für jeden transparent dargestellt.
  4. Die Jahresrechnung wie auch die Prüfberichte sind für alle Mitarbeiter_innen einsehbar. Der Jahresbericht wird im Internet für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit ist sogar die Eingruppierung des Vorstands für jeden ersichtlich.
  5. Personalvertretung prüft jährlich die Buchhaltung, sodass sie Einblick in alle Buchungen und Belege hat.