Wo werden Mitarbeiter_innen des Postillion e.V. beteiligt

Eine gute Mitarbeiterbeteiligung ist für die Arbeitszufriedenheit und damit auch die Arbeitsleistung von enormer Bedeutung, zumal wir in einem Arbeitsfeld arbeiten, das nur sehr eingeschränkt mit Direktiven arbeiten kann. Wir wissen aber, dass eine gute Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die Arbeit und für den Arbeitserfolg wichtig sind. Grundlage ist auch, dass Mitarbeiter_innen gut beteiligt sind. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter_innen ihre Beteiligungsrechte kennen. Dies ist auch der Besonderheit geschuldet, dass Mitarbeiter_innen Mitglied und damit Eigentümer_in des Vereins werden können und dadurch eine höhere Partizipationsmöglichkeit haben, wie dies z.B. durch das Betriebsverfassungsrecht gewährleistet ist.

Beteiligung auf der Mitgliederversammlung

Jede_r Mitarbeiter_in kann Mitglied des Vereins werden. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Die Rechte eines Mitglieds sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das bedeutet insbesondere:

  1. Jedes Mitglied kann alle sechs Jahre das geschäftsführende Vorstandsmitglied wählen.
  2. Jedes Mitglied kann den Beirat wählen.
  3. Die Mitgliederversammlung hat Einblick in alle Finanzen und bestimmt die grundsätzliche Strategie des Vereins.
  4. Jedes Mitglied hat ein Antragsrecht auf der Mitgliederversammlung und kann dadurch Ideen einbringen bzw. Veränderungsprozesse beantragen.

Der Beirat

Der Beirat wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Ihm gehören kommunale Vertreter_innen, sowie Vertreter_innen aus der Mitarbeiterschaft an. Diese haben die Aufgabe in dem viermal im Jahr tagenden Gremium, die Interessen der Mitarbeiter_innen, wie auch einen sozialpädagogischen, fachlichen Aspekt zu vertreten. Jede_r Mitarbeiter_in kann sich an den Beirat im Vorfeld einer Sitzung wenden. Der Beirat kann über Anträge zu einzelnen Problemen eine Beschlussfassung herbeiführen. Es ist aber auch möglich, dass sich Mitglieder und Mitarbeiter_innen, die kein Mitglied sind, bei dem Tagesordnungspunkt Fragezeit mit Ideen oder Kritik einbringen.

Mitarbeitergespräch

Das Mitarbeitergespräch dient der Auswertung der Arbeit. Es soll eine Rückmeldung zur Qualität der Arbeit geben und die Stelle insgesamt beschreiben. In einigen Arbeitsfeldern ersetzt es daher eine Stellenbeschreibung, indem jährlich gemeinsam Ziele für das nächste Jahr formuliert werden und die Stelle beschrieben wird. Das Mitarbeitergespräch findet jährlich statt und wird in der Regel vom direkten Vorgesetzten geführt. Jede Leitung kann in KiTaOn das Datum des letzten Mitarbeitergesprächs aller Teammitglieder nachvollziehen.

Leitungsrunden

Der Postillion e.V. ist sehr dezentral organisiert. Die Team- und Einrichtungsleitungen haben die Aufgabe, den Verein jeweils vor Ort in der Einrichtung zu repräsentieren. Daher setzen wir sehr viel auf den Einbezug der Leitungen. Es gibt in jedem Arbeitsfeld regelmäßige Treffen der Leitungen, bei denen für die Abteilung notwendige Entscheidungen kollegial gefällt werden. Insbesondere in Fragen der Konzeption, sofern nicht der Vorstand zuständig ist. In der Abteilung Jugend wird gerade ein Leitungskollektiv erprobt, in welchem drei Leitungen die Leitung der Abteilung gemeinsam wahrnehmen und Entscheidungen (bis auf einige wenige definierte) in Eigenverantwortung vornehmen.

Ferner gibt es noch die Leitungsklausur, bei der alle Leitungen einmal jährlich zusammenkommen. Diese hat sowohl Fortbildungs- als auch Partizipationscharakter. Auch hier werden Entscheidungen gemeinsam getroffen.

Direkte Partizipation

Jede_r Mitarbeiter_in hat die Möglichkeit, sich bei einem Vorstandsmitglied einen Termin geben zu lassen, um Probleme einzeln zu besprechen.

Transparenz

Grundlage einer jeden Beteiligung ist ein transparentes Vorgehen. Die Mitarbeiter_innen müssen alle nötigen Informationen erhalten, um überhaupt eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Hier gibt es innerhalb des Vereins folgende Verfahren:

  1. Wichtige Informationen werden im PostillionIntern wöchentlich an alle Mitarbeiter_innen per Mail verschickt.
  2. Die Sitzungseinladungen des Beirats mit den ausführlichen Sitzungsvorlagen werden im PostillionIntern angekündigt und im Intranet veröffentlicht. Damit haben alle die gleichen Informationen wie ein Beiratsmitglied zur Verfügung und können ggf. im Vorfeld der Sitzung auf den Beirat oder den Vorstand zugehen, wenn er oder sie sich einbringen möchte.
  3. Alle innerhalb des Vereins geltenden Regeln sind im Intranet abgedruckt und für jeden transparent dargestellt.
  4. Die Jahresrechnung wie auch die Prüfberichte sind für jedes Mitglied einsehbar. Der Jahresbericht wird im Internet für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Damit ist sogar die Eingruppierung des Vorstands für jeden ersichtlich.
  5. Der Beirat als Mitarbeitervertretung prüft jährlich die Buchhaltung, sodass er Einblick in alle Buchungen und Belege hat.