Eine gute Mitarbeiterbeteiligung ist für die Arbeitszufriedenheit und damit auch die Arbeitsleistung von enormer Bedeutung, zumal wir in einem Arbeitsfeld arbeiten, das nur sehr eingeschränkt mit Direktiven arbeiten kann. Wir wissen aber, dass eine gute Beteiligung von Kindern und Jugendlichen für die Arbeit und für den Arbeitserfolg wichtig sind. Grundlage ist auch, dass Mitarbeiter_innen gut beteiligt sind. Daher ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter_innen ihre Beteiligungsrechte kennen. Dies ist auch der Besonderheit geschuldet, dass Mitarbeiter_innen Mitglied und damit Eigentümer_in des Vereins werden können und dadurch eine höhere Partizipationsmöglichkeit haben, wie dies z.B. durch das Betriebsverfassungsrecht gewährleistet ist.
Jede_r Mitarbeiter_in kann Mitglied des Vereins werden. Die Mitgliedschaft ist kostenfrei. Die Rechte eines Mitglieds sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Das bedeutet insbesondere:
Der Beirat wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Ihm gehören kommunale Vertreter_innen, sowie Vertreter_innen aus der Mitarbeiterschaft an. Diese haben die Aufgabe in dem viermal im Jahr tagenden Gremium, die Interessen der Mitarbeiter_innen, wie auch einen sozialpädagogischen, fachlichen Aspekt zu vertreten. Jede_r Mitarbeiter_in kann sich an den Beirat im Vorfeld einer Sitzung wenden. Der Beirat kann über Anträge zu einzelnen Problemen eine Beschlussfassung herbeiführen. Es ist aber auch möglich, dass sich Mitglieder und Mitarbeiter_innen, die kein Mitglied sind, bei dem Tagesordnungspunkt Fragezeit mit Ideen oder Kritik einbringen.
Das Mitarbeitergespräch dient der Auswertung der Arbeit. Es soll eine Rückmeldung zur Qualität der Arbeit geben und die Stelle insgesamt beschreiben. In einigen Arbeitsfeldern ersetzt es daher eine Stellenbeschreibung, indem jährlich gemeinsam Ziele für das nächste Jahr formuliert werden und die Stelle beschrieben wird. Das Mitarbeitergespräch findet jährlich statt und wird in der Regel vom direkten Vorgesetzten geführt. Jede Leitung kann in KiTaOn das Datum des letzten Mitarbeitergesprächs aller Teammitglieder nachvollziehen.
Der Postillion e.V. ist sehr dezentral organisiert. Die Team- und Einrichtungsleitungen haben die Aufgabe, den Verein jeweils vor Ort in der Einrichtung zu repräsentieren. Daher setzen wir sehr viel auf den Einbezug der Leitungen. Es gibt in jedem Arbeitsfeld regelmäßige Treffen der Leitungen, bei denen für die Abteilung notwendige Entscheidungen kollegial gefällt werden. Insbesondere in Fragen der Konzeption, sofern nicht der Vorstand zuständig ist. In der Abteilung Jugend wird gerade ein Leitungskollektiv erprobt, in welchem drei Leitungen die Leitung der Abteilung gemeinsam wahrnehmen und Entscheidungen (bis auf einige wenige definierte) in Eigenverantwortung vornehmen.
Ferner gibt es noch die Leitungsklausur, bei der alle Leitungen einmal jährlich zusammenkommen. Diese hat sowohl Fortbildungs- als auch Partizipationscharakter. Auch hier werden Entscheidungen gemeinsam getroffen.
Jede_r Mitarbeiter_in hat die Möglichkeit, sich bei einem Vorstandsmitglied einen Termin geben zu lassen, um Probleme einzeln zu besprechen.
Grundlage einer jeden Beteiligung ist ein transparentes Vorgehen. Die Mitarbeiter_innen müssen alle nötigen Informationen erhalten, um überhaupt eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Hier gibt es innerhalb des Vereins folgende Verfahren: