Datenschutzhinweise in der Schulsozialarbeit für Personensorgeberechtigte

Zweck der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen

Die personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der Jugendhilfe gespeichert und genutzt. Die Schulsozialarbeit unterstützt dabei die Schule bei ihrem informellen Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages.
Dies geschieht aufgrund folgender Rechtsgrundlagen: § 69 SGB X, Art. 6 Abs. 1 c) und e) DSGVO i.V.m. §§ 1, 11, 13 SGB VIII

Speicherdauer und Löschung

Die Daten werden ab sofort gespeichert und sobald der/die Schüler/in die Schule verlässt, gelöscht, wenn einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen der für die Verarbeitung der Daten Verantwortlichen entgegenstehen. Ein sonstiges Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Rechtsverletzung der betroffenen Person während der Speicherungsdauer.

Empfänger der Daten

Die personenbezogenen Daten werden nur an schulinterne Dritte weitergegeben. An Dritte außerhalb des Schulsystems werden keine Daten ohne Ihre Einwilligung übermittelt.

Betroffenenrechte

Sie haben als betroffene Person das Recht, Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Sie können auch verlangen, die bereitgestellten personenbezogenen Daten gemäß Art. 20 DSGVO zu erhalten oder zu übermitteln. Nach Art. 21 DSGVO können Sie für die Zukunft Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten einlegen.

Ihre Rechte können Sie hier geltend machen:
Postillion e.V., Pottaschenloch 1, 69259 Wilhelmsfeld, E-Mail: geschaeftsfuehrung@postillion.org

Des Weiteren können Sie sich beim Landesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Postfach 10 29 32, 70025 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de beschweren, wenn Sie meinen, dass mit Ihren Daten nach der DSGVO nicht richtig umgegangen wird.

Verpflichtung, Daten bereit zu stellen, Folgen der Verweigerung

Grundsätzlich sind Sie nicht verpflichtet, die zum oben genannten Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten bereitzustellen. Die Einwilligung dazu kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit gegenüber der Stelle für die Zukunft widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde. Eine ordnungsgemäße Beratung durch die Schulsozialarbeit kann in diesem Fall gegebenenfalls nicht mehr gewährleistet werden.

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