Mobile Jugendarbeit, Street Work mit Jugendlichen.
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist § 13 SGB VIII in Verbindung mit § 11 SGB VIII. Art. 6 Abs. 1 a) und b) DSGVO (Einwilligung und Vereinbarung mit der Standortkommune).
Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland findet nicht statt.
Alle Daten werden gelöscht, sowohl in Smartphone als auch im Laptop/PC, wenn sie für Geschäftszwecke nicht mehr gebraucht werden und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Eventuell vorhandene Papierunterlagen mit personenbezogenen Daten werden nach Beendigung der Hilfe datenschutzgerecht vernichtet.
Sie haben das Recht auf Auskunft der über Sie gespeicherten Daten, auf Löschung, auf Berichtigung, auf Einschränkung der Verarbeitung, auf Datenübertragbarkeit sowie auf Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben.