Beiträge

Die Beiträge für Kinderkrippen und Kindergärten sind immer inklusive Essen, außer es ist ein gesonderter Hinweis vorhanden. Beim Essen in den Ganztageseinrichtungen sind ein Mittagessen und ein Imbiss inbegriffen. Windeln müssen extra gestellt werden. Grundsätzlich muss der Beitrag auch dann gezahlt werden, wenn Ihr Kind krank ist, oder aus einem anderen Grund die Einrichtung nicht besuchen kann, da unser Personal immer vorgehalten werden muss. Die aktuellen Entgeltlisten finden Sie auf den Einrichtungsseiten.

Wie werden Elternbeiträge festgesetzt?

Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten beim Postillion e.V. wie die Beiträge festgesetzt werden:

  1. Die jeweilige Standortkommune legt die Beiträge fest. Oft gelten diese Beiträge dann für alle Einrichtungen der jeweiligen Kommune.
  2. Die Kommune zahlt einen festgelegten prozentualen Zuschuss zu den Gesamtkosten der Einrichtung. Der Rest muss aus den Elternbeiträgen bestritten werden.

Wie ist das Verfahren bei Erhöhung von Elternbeiträgen?

Zunächst informieren wir den Elternbeirat und die Standortkommune über die anstehende Erhöhung der Elternbeiträge, wobei wir auch eine Begründung für die Erhöhung anführen. In der Regel führen vor allem neue Tarifabschlüsse zu höheren Kosten. Danach werden alle Eltern über die Erhöhungen informiert. Für den Elternbeirat, aber auch einzelne Eltern, besteht die Möglichkeit die Betriebskostenabrechnung aus dem Vorjahr einzusehen. Dort sind die Sachkosten einzeln aufgeschlüsselt und die Personalkosten sind ebenfalls ersichtlich. Wir möchten, dass für die Eltern nachvollziehbar ist, wieso die Beiträge sich erhöhen. Die Elternbeiträge werden nicht nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten festgelegt, sondern auf Grund der tatsächlichen Kosten, die auch von den jeweiligen Standortkommunen überprüft werden und natürlich auch für die Eltern einsehbar sind.