Informationen Anmeldeverfahren

Die Plätze werden von der jeweiligen Einrichtungsleitung vergeben. Sie kann nur die Plätze vergeben, für die wir eine Betriebserlaubnis haben. Eine Überbelegung der Plätze oder ein Ausgleich innerhalb der Gruppen bedarf der Genehmigung durch das Landesjugendamt und ist nur in besonderen Härtefällen zulässig. Die Bestätigung für einen Platz bekommen Sie per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass Sie den Platz dann noch bestätigen müssen, nur so ist ein Vertrag zustande gekommen. Sie erhalten eine Platzzusage sechs Monate bevor der Platz frei ist.

In allen Einrichtungen haben Kinder mit Erstwohnsitz in der Standortkommune Vorrang bei der Platzvergabe. In manchen Einrichtungen nehmen wir ausschließlich Kinder mit Wohnsitz in der Standortkommune auf. Auf den Einrichtungsseiten finden Sie die jeweilige Regelung, die sich je nach Nachfrage ändern kann.

Kinder unter einem Jahr

Der generelle Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz besteht erst ab Vollendung des ersten Lebensjahrs. Der Personalschlüssel ist für die Betreuung von Kindern unter einem Jahr nicht ausgelegt. Daher müssen wir im Einzelfall prüfen, ob wir ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, aufnehmen können. Eine solche Entscheidung wird immer in Absprache mit der jeweiligen Einrichtungsleitung und ggf. mit der Gemeinde getroffen.

Kinder mit besonderem Förder- und Unterstützungsbedarf

Wenn Ihr Kind mit einer Einschränkung lebt, nehmen Sie bitte bereits bei der Anmeldung Kontakt mit uns auf, um den zusätzlichen Bedarf klären zu können. Bitte setzen Sie bei Ihrer Online-Anmeldung zusätzlich in Schritt 2 bei "Kind mit besonderem Betreuungsbedarf" einen Haken und erläutern Sie diesen ausführlich im Kommentarfeld in Schritt 6 der Online-Anmeldung. Dies ist sehr wichtig, damit wir den Mehrbedarf schaffen können, da unser Personalschlüssel nur für den Regelbetrieb ausgelegt ist.

Vergabekriterien

Für die Platzvergabe der Kindertagesbetreuung ist in der Regel die jeweilige Einrichtungsleitung zuständig. Es gibt jedoch Einrichtungen, in denen die Standortkommune ein Zentrales Anmeldeverfahren anbietet und davon abweichende Zuständigkeiten gelten (siehe Hinweis auf der jeweiligen Einrichtungsseite).

Die Plätze werden nach folgenden Kriterien vergeben:

  1. Kind ist mit Erstwohnsitz in der Kommune gemeldet.
  2. Geschwisterkind befindet sich bereits in der Einrichtung. Die Plätze können aber nur maximal drei Monate freigehalten werden. Geschwisterkind ist nur ein Geschwisterkind, wenn bei dem älteren Kind zum Zeitpunkt der Aufnahme des jüngeren Kindes in der Einrichtung ein Vertrag besteht.
  3. Für das das Kind besteht bereits ein Betreuungsvertrag in einer unserer Einrichtungen. Die Eltern müssen dies bei der Anmeldung vermerken, da kein Datenabgleich zwischen unseren Einrichtungen stattfinden darf.
  4. Auf Grund pädagogischer Überlegungen, zum Beispiel Gruppenzusammensetzung, Altersstruktur und Geschlecht.
  5. Härtefallregelungen, zum Beispiel individuelle Notlagen, aber auch bei Kindern von Mitarbeiter_innen von Postillion e.V. (betrifft alle Einrichtungen von Postillion e.V.) oder Freudenberg-Mitarbeiter_innen in der Freudenberg-Kita, wenn der/die Mitarbeiter_in dringend als Arbeitskraft benötigt wird.