Ketsch Schulbetreuung Wald

Buchbare Module: Ketsch Flexible Nachmittagsbetreuung Wald
    Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr
Alter Grundschulkinder (Klasse 1-4)
Standort Im Bruch 6, 68775 Ketsch
Kontakt E-Mail: schulbetreuung.ketsch.wald@postillion.org, Mobil: (0176) 12013-742
Leitung Axel Martin (Erzieher)
Team Maximilian Wagner (FSJ)
Schließ­tage 2025: 20 Tage
02. bis 03. Januar, 02. Mai, 30. Mai, 16. bis 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 01. bis 05. September, 22. bis 31. Dezember
Die Betreuung ist während der Ferienzeiten, an schulfreien Brückentagen und an Feiertagen geschlossen.
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien. Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen. Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauffolgenden Monats wirksam.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Besonderheit Bitte beachten Sie die hier zusammengefassten Informationen
Anmeldung nutzen Sie bitte unser Onlinesystem

Hinweis zur Anmeldung:
Für die Anmeldung der Schulanfängerwoche müssen sie ihr Kind ab 01.09. des Jahres anmelden.
Falls Sie keine Teilnahme an der Schulanfängerwoche wünschen, melden Sie ihr Kind ab 16.09. des Jahres an.

Bei Anmeldungen für alle Einrichtungen der Schulbetreuung in Ketsch bitte unbedingt die Informationen auf folgender Seite beachten!
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sachbearbeitung und Platzvergabe Zentrale Anmeldestelle Dina Lindner, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-73, Montag, Dienstag, Donnerstag 08.30-15.45 Uhr, Mittwoch & Freitag 07:30-14:45 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.