Plankstadt Schulbetreuung Humboldtschule

Buchbare Module: Plankstadt Frühbetreuung Humboldtschule
    Montag bis Freitag 07:00 bis 08:00 Uhr
Plankstadt Kernzeitbetreuung Humboldtschule
    Montag bis Freitag 12:30 bis 14:00 Uhr
Plankstadt Randzeit Freitagsbetreuung Humboldtschule
    Freitag 12:30 bis 17:00 Uhr
Plankstadt Randzeit Spätbetreuung Humboldtschule
    Montag bis Donnerstag 16:00 bis 17:00 Uhr
Alter Grundschulkinder (Klasse 1-4)
Standort Antoniusweg 12, 68723 Plankstadt
Kontakt E-Mail: schulbetreuung.plankstadt.hs@postillion.org, Telefon: (06202) 1279042
Leitung Nicole Wagner
Team Carmen Bastel, Vanessa Gümüs, Gabriele Ihrig-Leimert, Sina Karakas, Ulrike Matt, Marion Riehm, Sabine Rosenberger, Claudia van Hoppe, Malgorzata Wala
Schließ­tage 2025: 20 Tage
02. bis 03. Januar, 02. Mai, 30. Mai, 10. bis 13. Juni, 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 25. bis 29. August, 22. bis 31. Dezember
Die Betreuung ist während der Ferienzeiten, an schulfreien Brückentagen und an Feiertagen geschlossen.
Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember.
Benutzungs­ordnung als pdf-Dokument
Entgelt / Elternbeiträgeals pdf-Dokument
Ermäßigung Wenn mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig die Einrichtung besuchen, wird für das zweite Kind ein ermäßigter Beitrag gewährt. Für das dritte Kind ist der Betreuungsbeitrag frei.
Zuschuss Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich.
Besonderheit Bitte beachten Sie die hier zusammengefassten Informationen
Anmeldung nutzen Sie bitte unser Onlinesystem

Hinweis zur Anmeldung:
Für die Anmeldung der Schulanfängerwoche müssen sie ihr Kind ab 01.09. des Jahres anmelden.
Falls Sie keine Teilnahme an der Schulanfängerwoche wünschen, melden Sie ihr Kind ab 16.09. des Jahres an.
Formulare Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare.
Sachbearbeitung und Platzvergabe Zentrale Anmeldestelle Katharina Pelz, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-74, Montag bis Freitag 08:30-15:00 Uhr
Auswärtige Kinder Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen.