Betreuungszeiten |
Montag bis Freitag 07:30 bis 13:30 Uhr |
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Plätze | 20 |
Alter | 3 bis 6 Jahre |
Standort | Sperberwiesen, 69412 Eberbach |
Rettungspunkt | 49.485072,8.993258 |
Kontakt | E-Mail: waldkiga.eberbach.arboretum@postillion.org |
Leitung | Für Platzanfragen wenden Sie sich bitte direkt an Maren Jungblut, E-Mail: maren.jungblut@postillion.org, Mobil: (0176) 12013-867 |
Konzeption | als pdf-Dokument |
Gewaltschutzkonzept | als pdf-Dokument |
Schließtage |
2024: 11 Tage 25. bis 26. Juli, 02. Oktober, 04. Oktober, 28. bis 31. Oktober, 23. bis 31. Dezember 2025: 22 Tage 02. bis 03. Januar, 20. bis 21. März, 04. April, 05. Mai, 16. bis 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 02. Oktober, 27. bis 31. Oktober, 22. bis 31. Dezember Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember. |
Benutzungsordnung | als pdf-Dokument |
Entgelt / Elternbeiträge | als pdf-Dokument |
Ermäßigung | Wenn mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig die Einrichtung besuchen, wird für das zweite Kind ein ermäßigter Beitrag gewährt. Für das dritte Kind ist der Betreuungsbeitrag frei. Auswärtige Kinder zahlen grundsätzlich den Höchstbeitrag. |
Zuschuss | Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich. |
pädagogisches Konzept | Die Kinder verbringen ihren Alltag ganzjährig in der Natur. Pädagogische Angebote, gemeinsame Mahlzeiten, das Freispiel und weitere Aktionen finden im Freien statt. Bei schlechten Wetterverhältnissen steht ein Bauwagen bzw. eine Hütte und bei Sturm eine Notunterkunft zur Verfügung. |
Besonderheit | Für Platzanfragen wenden Sie sich bitte direkt an Maren Jungblut, E-Mail: maren.jungblut@postillion.org, Mobil: (0176) 12013-867 |
Anmeldung | nutzen Sie bitte unser Onlinesystem |
Formulare | Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare. |
Sachbearbeitung Zentrale Anmeldestelle | Katharina Pelz, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-74, Montag bis Freitag 08:30 bis 14:30 Uhr |
Auswärtige Kinder | Nein, wir können grundsätzlich nur Kinder mit Erstwohnsitz in der Kommune aufnehmen. |