Betreuungszeiten |
Montag bis Freitag 07:00 bis 17:00 Uhr Montag bis Freitag 07:30 bis 14:30 Uhr |
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Plätze | 19 |
Alter | 1 bis 3 Jahre |
Standort | Hauptstraße 107, 69254 Malsch |
Nächste Haltestelle | Malsch, Gasthaus Rose (SWEG-Linie 702, 704) |
Kontakt | E-Mail: krippe.malsch@postillion.org, Telefon: (07253) 26883 |
Leitung | Kathrin Gabbrielli (Erzieherin) |
Team | Andrea Bär (Hauswirtschaftskraft), Elisa Harth (Erzieherin), Anja Holz (Kinderpflegerin), Daniela Klose (Erzieherin), Sarah Koulalis (Erzieherin), Valentyna Kovalenko, Victoria Ruppel (Erzieherin in Ausbildung), Jennifer Six (Erzieherin) Das Team wird bei Krankheit und Urlaub durch unser Vertretungsteam unterstützt. |
Konzeption | als pdf-Dokument |
Gewaltschutzkonzept | als pdf-Dokument |
Schließtage |
2024: 23 Tage 08. Januar, 26. April, 25. bis 26. Juli, 05. bis 25. August, 06. September, 23. bis 31. Dezember 2025: 23 Tage 17. Februar, 05. Mai, 20. Juni, 31. Juli bis 01. August, 11. bis 29. August, 12. September, 24. bis 31. Dezember Die Einrichtungen sind grundsätzlich geschlossen an Wochenenden, Feiertagen in Baden-Württemberg und am 24. und 31. Dezember. |
Benutzungsordnung | als pdf-Dokument |
Entgelt / Elternbeiträge | als pdf-Dokument |
Ermäßigung | Um eine Geschwisterermäßigung zu beantragen, verwenden Sie bitte folgendes Formular. Für Kinder, die nicht im Betreuungsort wohnhaft sind, gilt grundsätzlich der Beitrag für 1-Kind-Familien.
Das Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beiträge und ist für jeden Betreuungsvertrag separat einzureichen.
Wird eine Ermäßigung im Laufe eines Monats beantragt, wird diese mit Wirkung des darauf folgenden Monats wirksam. |
Zuschuss | Ist über das Landratsamt einkommensabhängig möglich. |
Anmeldung | nutzen Sie bitte unser Onlinesystem |
Formulare | Hier finden Sie weitere Informationen und Formulare. |
Sachbearbeitung Zentrale Anmeldestelle | Katrin Bender, E-Mail: kitaon@postillion.org, Telefon: (06220) 20230-75, Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 09:00 - 13:30 Uhr |
Auswärtige Kinder | Ja, wenn die Plätze nicht von Kindern aus der Kommune benötigt werden. |